socialitymedia.

AGB'S

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Socialitymedia
Nutzungs- und Urheberrecht
1.1 Dem Fotografen/Videografen von Socialitymedia steht das ausschließliche Urheberrecht an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrages gefertigten Fotos/Videos zu. Urheberrechte sind nicht übertragbar.

1.2 Mit vollständiger, fristgerechter Zahlung erhält der Auftraggeber sämtliche Nutzungsrechte an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrages gefertigten Fotos/Filmen.

1.3 Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial/Filmmaterial hochauflösend im Format JPG/mpeg4. Die Menge liegt im Ermessen des Fotografen/Videografen und der Anwesenheitsdauer am Tag des Auftrages. Die Auswahl trifft der Videograf. Die Abgabe von unbearbeiteten, digitalen Rohdaten (RAW) ist ausgeschlossen. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten/Videos ist nicht Teil des Auftrags. Die Aufbewahrung erfolgt demnach ohne Gewähr.

1.4 Dem Fotografen/Videografen wird das Recht eingeräumt, Fotos/Filme als Präsentation der eigenen Arbeit zu nutzen. Er darf die Bilddateien ohne Einschränkung für seine Internetpräsentation, Werbeunterlagen, Musteralben, für Ausstellungen, für Veröffentlichungen in der Fachpresse, für Fotowettbewerbe, Social Media Marketing oder auf Messen verwenden. Der Auftraggeber kann in begründeten Fällen bei einzelnen Motiven einer solchen Verwendung der Aufnahmen ausdrücklich widersprechen.

1.5 Der Auftraggeber spricht den Fotografen/Videografen von Rechten Dritter vollumfänglich frei. Im Zweifel werden entsprechende Fotoerlaubnisse (Property-Release) eingeholt. Eventuelle Kosten trägt der Auftraggeber.

 
Zahlungsbedingungen
2.1 Für die Leistungen von Socialitymedia wird ein Honorar zuzüglich eventueller Reisekosten/Spesen vereinbart. Fahrtkosten zu den Dreharbeiten werden mit 40 Cent pro KM berechnet.

2.2 Fällige Rechnungen bzw. ausgewiesene Anzahlungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die Fotos, Filme, Alben, Drucke etc. Eigentum von Socialitymedia.

2.3 Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die nicht zu vertreten sind, wesentlich überschritten oder vom Auftraggeber gewünscht verlängert, so erhöht sich das Honorar entsprechend dem zeitlichen Mehraufwand. Ist ein Zeithonorar vereinbart, besteht der Anspruch auch für Wartezeiten.

2.4 Die erste Zahlung ist nach Vertragsschluss innerhalb von 7 Tagen zu zahlen. Der Restbetrag wie vertraglich geregelt.

2.5 Ausnahmen hiervon sind ein Krankheitsfall (Auftraggeber) oder Todesfall (Familie), die zu einer Absage des Projektes führen. Eine Überprüfung/Nachweis der Situation liegt im Ermessen von Socialitymedia. Sofern das Projekt zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden wird, gilt dieser Vertrag weiterhin, wenn es terminlich realisierbar ist.

2.6 Im Angebot enthalten sind zwei Korrekturen des Filmes. Fordert der Auftraggeber weitere Korrekturen an, wird dies mit einer Pauschale der Postproduktion (800,00 € netto) in Rechnung gestellt.

2.7 Kosten, die nach der fixen Auftragsbestätigung unabhängig von der tatsächlichen Höhe des Verbrauchs vereinbart sind ("fixe Kosten"), hat der Auftraggeber in voller Höhe zu bezahlen, wobei für ersparte Aufwendungen und/oder anderweitige Verwendung bzw. böswillige Nichtverwendung von Arbeitskraft ein pauschaler Abschlag vorgenommen wird:

a) Für Stornierung nach der fixen Auftragsbestätigung, jedoch vor Festlegung eines Drehtermins, hat der Auftraggeber eine Pauschale zur Begleichung der vorgeleisteten Arbeit in Höhe von 1250 € zu bezahlen.

b) Für Stornierung bis einschließlich zu dem Tag, der 11 Wochen vor dem Drehtermin liegt, erfolgt ein pauschaler Abschlag von 35 % – der Auftraggeber hat 65 % der fixen Kosten zu bezahlen.

c) Für Stornierung bis einschließlich zu dem Tag, der 5 Wochen vor dem Drehtermin liegt, erfolgt ein pauschaler Abschlag von 15 % – der Auftraggeber hat 85 % der fixen Kosten zu bezahlen.

d) Für Stornierung bis einschließlich zu dem Tag, der 1 Woche vor dem Drehtermin liegt, erfolgt ein pauschaler Abschlag von 5 % – der Auftraggeber hat 95 % der fixen Kosten zu bezahlen.

e) Für Stornierung weniger als 1 Woche vor dem Drehtermin erfolgt kein Abschlag – der Auftraggeber hat 100 % der fixen Kosten zu bezahlen.

 
Vertragsdauer / Kündigung
3.1 Bei Dauerschuldverhältnissen kann jede Partei den Vertrag gemäß der vereinbarten Frist ordentlich kündigen.

3.2 Wird der Vertrag nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat vor Ablauf der gewählten Vertragslaufzeit gekündigt, verlängert er sich auf unbestimmte Zeit und kann dann jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum jeweiligen Quartalsende gekündigt werden.

3.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde gegen wesentliche Bestimmungen dieses Vertrages verstößt und der Vertragsverstoß nicht innerhalb von zwei Wochen nach schriftlicher Aufforderung (Textform ausreichend) abgestellt wird.

3.4 Jede Kündigung bedarf der Schriftform.

 
Haftung / Gefahrenübergang
4.1 Für Schäden haftet Socialitymedia nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden an Leib und Leben sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

4.2 Für Schäden oder Verlust an/von digitalen Bilddaten/Videomaterial haftet Socialitymedia nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftungshöhe ist begrenzt auf den vereinbarten Gesamtbetrag.

4.3 Für Schäden, Mängel oder Verlust durch Subunternehmer oder Lieferanten, welche ihre Leistungen auf eigene Rechnung erstellen, ist eine Haftung ausgeschlossen.

4.4 Die Lieferung der Fotos/Filme erfolgt grundsätzlich ca. 8–12 Wochen nach den Drehtagen des Projektes.

4.5 Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber bzw. beim Lieferanten. Die Art und Weise der Übermittlung kann frei bestimmt werden.

4.6 Sollte aufgrund von Umständen, die nicht zu vertreten sind (z. B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc.), kein Termin wahrgenommen werden können, besteht keine Haftung für daraus resultierende Schäden.

4.7 Beanstandungen müssen innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung eingehen. Nach Ablauf der Frist gelten die Leistungen als vertragsgemäß angenommen.

 
Datenschutz
5.1 Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen personenbezogenen Daten gespeichert werden. Socialitymedia verpflichtet sich, alle im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

 
Schlussbestimmungen / Salvatorische Klausel
6.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

6.2 Socialitymedia führt Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen aus. Dies gilt auch für zukünftige Leistungen.

6.3 Nebenabreden bestehen nicht und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

6.4 Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

6.5 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz der Agentur Socialitymedia, sofern gesetzlich zulässig.